Wohnungsgenossenschaft Einheit Calbe eG - Haustiere 2

Haustiere

Grundsätzlich ist es unseren Mietern nicht erlaubt, größere Haustiere in der Wohnung zu halten. Das bedeutet jedoch nicht, dass übliche Kleintiere wie z.B. Hamster, Fische, Wellensittiche nicht gehalten werden dürfen. Ausnahmen zur Haltung größerer Tiere, wie z.B. Hunde und Katzen, können auf schriftlichen Antrag nach Prüfung durch die Wohnungsgenossenschaft erteilt werden.

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Der betreffende Tierhalter muss dafür sorgen, dass durch die Tiere weder Schmutz noch anderweitige Belästigungen verursacht werden. Hunde sind auf Gemeinschaftsflächen innerhalb des Hauses und auf den Außenanlagen stets an der Leine zu führen. Verunreinigungen gemeinschaftlicher Gebäudeteile und der Außenflächen sind sofort vom Tierhalter zu beseitigen – auch dann, wenn der Weg zum nächsten Abfallbehälter sehr weit ist. Dass die Grünanlagen kein geeigneter Ort zur Entsorgung von Müll und tierischen Hinterlassenschaften sind muss in diesem Zusammenhang wohl eigentlich nicht extra erwähnt werden…

Das Halten von Tieren jeglicher Art in Kellerräumen und auf Hausböden ist nicht gestattet.

Bei Nichtbeachtung dieser Verhaltensregelungen kann eine bereits erteilte Erlaubnis zur Haltung widerrufen werden.

Zum Schutz der Mitbewohner und der Wahrung eines ungestörten Zusammenlebens ist der Vermieter von großen Wohnanlagen berechtigt, die Haltung von Kampfhunden (gemäß amtlicher Liste) nicht zu erlauben. Der Vorstand der Wohnungsgenossenschaft wird in diesem Zusammenhang keine Ausnahmeregelung zulassen. Dies gilt auch für alle anderen Tiere, die aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts oder sonstiger Eigenschaften nicht geeignet sind, in einer Mietwohnung gehalten zu werden.


 

Kategorie: Ratgeber