Fragen & Antworten

Selbst bestimmt, selbst verwaltet und selbst verantwortet – gemäß dem genossenschaftlichen Prinzip bestimmen und verwalten Mitglieder die Wohnungsgenossenschaft.

Was ist eine Wohnungsgenossenschaft? Wohnungsgenossenschaften haben das Ziel, ihre Mitglieder mit preisgünstigem Wohnraum zu versorgen. Wohnungseigentümer sind nicht die Mitglieder, sondern immer die Genossenschaft. Das Miteigentum der einzelnen Mitglieder bezieht sich damit nicht auf die genutzte Wohnung, sondern auf das Wohnungsunternehmen.
Wie sind Wohnungsgenossenschaften organisiert? Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme. In großen Genossenschaften wählen die Mitglieder Vertreter, die in der Vertreterversammlung die Meinung aller Mitglieder zu Gehör bringen. Die Mitglieder- oder Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat, der den Vorstand berät und dessen Geschäfte kontrolliert.
Was sind Genossenschaftsanteile? Mieter einer Wohnung einer Wohnungsgenossenschaft kann nur werden, wer im Besitz von Genossenschaftsanteilen und dadurch Mitglied ist. Die Summe der Anteile und der Rücklagen bildet die Basis des Geschäftes, um Projekte zu finanzieren. Einige Genossenschaften zahlen auf das eingezahlte Kapital eine Dividende - in der Regel eine geringe. Dadurch soll verhindert werden, dass einzelne finanzkräftige Mitglieder mit ihren Anteilen spekulieren. Geschäftliche Überschüsse, die über die Dividende hinausgehen, investiert die Genossenschaft wieder.
Welche Vorteile hat eine Genossenschaftswohnung im Vergleich zu einer Mietwohnung? Jedes Mitglied hat mit seinem Dauernutzungsvertrag ein lebenslanges Wohnrecht in seiner Genossenschaft (außer bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung der Genossenschaft), Eigenbedarfskündigungen gibt es nicht. Es besteht also eine "eigentumsähnliche Sicherheit".