Wohnungsgenossenschaft Einheit Calbe eG - Verhalten bei Mietschulden 2

Verhalten bei Mietschulden

Manchmal kommt alles auf einmal – Verlust des Arbeitsplatzes, Krankheit, familiäre Probleme – und die Mietzahlung wird fällig. Was nun, wenn das Konto leer ist? Sprechen Sie mit uns und lassen Sie es nicht still laufen, in der Hoffnung es wird sich von selbst regeln – dies wird nicht geschehen. Es besteht viel mehr die Gefahr, dass sich die Mietschulden in unbeherrschbare Höhen aufbauen.

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Ein rechtlicher Aspekt: Sollten Sie mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand sein oder es häufig zu Unregelmäßigkeiten bei Ihrer Mietzahlung kommen, ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Damit es nicht zu einer Räumungsklage, Wohnungsverlust oder gar Obdachlosigkeit kommt – diese verursachen in der Regel noch zusätzliche Kosten für Sie – beachten Sie bitte folgende Empfehlungen:

 

1. Kommen Sie unverzüglich in unsere Sprechstunde oder setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail (siehe hierzu unser Kontaktformular) mit uns in Verbindung, damit wir gemeinsam einen Lösungsweg erörtern können – nicht warten bis die Mahnung kommt!
2. Stellen Sie rechtzeitig Anträge an die zuständigen Stellen für z.B. Wohngeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II usw.
3. Nutzen Sie Beratungsstellen wie z.B. Schuldnerberatungen, um Ihr persönliches Problem zu lösen.

 

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